Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Leistungen der L&V Automotive UG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der L&V Automotive UG (haftungsbeschränkt), Händelstr. 22, 04288 Leipzig (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt).

Die AGB gelten für folgende Leistungsbereiche:

  • KFZ-Reparaturen und Werkstattleistungen
  • Wartung und Inspektion von Kraftfahrzeugen
  • Fahrzeugverwertung und Autoankauf zur Verschrottung
  • Ersatzteilverkauf
  • Sonstige kraftfahrzeugtechnische Dienstleistungen

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Wichtig:

Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB ausdrücklich an. Sie sind Bestandteil aller zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebot und Annahme

Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Auftragserteilung des Kunden und die Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Dies kann mündlich, telefonisch, per E-Mail oder durch Unterzeichnung eines Auftragsformulars erfolgen.

2.2 Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Übersteigt der tatsächliche Aufwand den Kostenvoranschlag um mehr als 20%, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren und eine Freigabe einholen.

2.3 Diagnosepauschale

Für die Fehlerdiagnose und Erstellung eines Kostenvoranschlags kann eine Diagnosepauschale berechnet werden. Diese wird bei Auftragserteilung mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.

3. Leistungen

3.1 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Reparaturauftrag. Zusätzliche Arbeiten, die sich während der Durchführung als notwendig erweisen, werden dem Auftraggeber zur Freigabe vorgelegt.

3.2 Ersatzteile

Der Auftragnehmer verwendet qualitativ hochwertige Ersatzteile. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, können sowohl Original- als auch gleichwertige Ersatzteile von Markenherstellern verwendet werden.

3.3 Fahrzeugverwertung

Bei Fahrzeugverwertungen erfolgt die fachgerechte und umweltgerechte Entsorgung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer stellt einen Verwertungsnachweis aus.

3.4 Terminvereinbarungen

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Auftragnehmer bemüht sich um die Einhaltung der Termine, Verzögerungen aufgrund unvorhergesehener Umstände bleiben vorbehalten.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Die Zahlung kann in bar, per EC-Karte, Kreditkarte oder Überweisung erfolgen.

4.3 Verzug

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Bei Geschäftskunden beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

4.4 Zurückbehaltungsrecht

Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen zurückzubehalten (Unternehmerpfandrecht gem. § 647 BGB).

Zahlungsmöglichkeiten:

  • Barzahlung
  • EC-Karte
  • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
  • Banküberweisung
  • Ratenzahlung (nach Vereinbarung)

5. Gewährleistung

5.1 Gewährleistungsfrist

Für alle erbrachten Leistungen und eingebauten Teile gewährt der Auftragnehmer eine Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt:

  • Bei Neuteilen: 24 Monate ab Einbau
  • Bei Gebrauchtteilen: 12 Monate ab Einbau
  • Bei Reparaturarbeiten: 12 Monate ab Abnahme

5.2 Gewährleistungsausschluss

Die Gewährleistung entfällt bei:

  • Nicht fachgerechter Behandlung oder Manipulation durch den Auftraggeber
  • Natürlicher Abnutzung (Verschleißteile)
  • Nichtbeachtung von Wartungsvorschriften
  • Unfallschäden nach Übergabe des Fahrzeugs
  • Höherer Gewalt

5.3 Nachbesserung

Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

6. Haftung

6.1 Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.2 Verwahrung

Für bei uns abgestellte oder zur Reparatur übergebene Fahrzeuge übernehmen wir die Verwahrungspflicht. Die Haftung für Diebstahl oder Beschädigung während der Verwahrung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

6.3 Probefahrten

Probefahrten werden nur von autorisierten Mitarbeitern durchgeführt. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer ausdrücklich zu notwendigen Probe- und Überführungsfahrten.

Wichtiger Hinweis:

Wertgegenstände im Fahrzeug sollten bei Abgabe entfernt werden. Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren und eingebauten Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Teile zurückzunehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Ware durch den Auftragnehmer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Datenverarbeitung:

Wir verarbeiten folgende Daten: Name, Adresse, Kontaktdaten, Fahrzeugdaten und Auftragsinformationen. Diese Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung und gemäß gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.2 Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Leipzig.

9.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9.4 Änderungen der AGB

Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Bestehende Verträge werden von solchen Änderungen nicht berührt.

9.5 Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab: Januar 2025

Kontakt bei Fragen:

L&V Automotive UG (haftungsbeschränkt)
Händelstr. 22
04288 Leipzig

Telefon: 0342-97463253
E-Mail: lv.automotive.ug@gmail.com

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